
Veranstalter der Gelderner Geisterjagd ist die Stadt Geldern.
Die Teilnahme an der Geisterjagd ist im Zeitraum vom 28. Oktober bis zum 31. Oktober, 16:00 Uhr möglich. Nach Ablauf des Aktionszeitraums können keine weiteren Geister für die Aktion gesammelt werden.
Die Teilnahme an der Gelderner Geisterjagd ist kostenlos. Ein Kauf in den teilnehmenden Geschäften ist nicht erforderlich.
Ziel des Spiels ist es, die in verschiedenen Geschäften in Geldern versteckten Geister zu finden und die jeweils bereitgestellten QR-Codes zu scannen. Die erfassten Funde werden dem Spielstand auf der Aktionsseite zugeordnet.
Für die Teilnahme ist ein chayns-Konto erforderlich, da die Belohnung automatisch auf dem Konto gutgeschrieben wird. Es wird empfohlen, sich bereits vor Spielbeginn anzumelden.
Teilnahme ab 18 Jahren. Kinder dürfen die Geisterjagd nur in Begleitung eines Erwachsenen machen.
Wer während des Aktionszeitraums mindestens sieben verschiedene Geister erfolgreich gefunden und erfasst hat, erhält einen Stadtgutschein im Wert von 3 Euro.
Die Gutschrift erfolgt automatisch auf das angemeldete chayns-Konto, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Belohnung wird pro Person einmal vergeben. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Stadtgutscheins ist ausgeschlossen.
Für die Einlösung und Gültigkeit des Stadtgutscheins gelten die jeweils gültigen Gutscheinbedingungen.
Die Geisterjagd soll allen Teilnehmenden Spaß machen. Die QR-Codes sind daher ausschließlich im Rahmen der vorgesehenen Aktion zu nutzen.
Manipulationen des Spielstands, die missbräuchliche Verwendung von QR-Codes oder sonstige Versuche, die Belohnung unberechtigt zu erhalten, sind unzulässig. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch kann die Teilnahme nach Prüfung des Einzelfalls ausgeschlossen werden.
Für die Durchführung der Geisterjagd werden die zur Erfassung der gefundenen Geister und zur Vergabe der Belohnung erforderlichen Daten verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Zwecken und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind den Datenschutzhinweisen zur Aktion beziehungsweise den einschlägigen Datenschutzhinweisen zu entnehmen.
Der Veranstalter behält sich vor, die Geisterjagd aus wichtigem Grund anzupassen, vorübergehend zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, sofern dies erforderlich ist. Bereits erworbene Ansprüche auf die Belohnung bleiben unberührt, soweit keine berechtigten Gründe entgegenstehen.
Es gilt das anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Rechte der Teilnehmenden bleiben unberührt.
Mit der Teilnahme an der Gelderner Geisterjagd werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt.